Die Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der
nachstehenden Bestimmungen, deren Inhalt bei Auftragserteilung und im besonderen
mit der Annahme unserer Offerten, Auftragsbestätigungen, Fakturen als anerkannt
gilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form. Ziffer 9 gilt auch bei
Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses.
- Preise. Alle Preise sind unverbindlich. Die offerierten Preise
können nur dann aufrechterhalten werden, wenn auch die in der Offerte
genannten Qualitäten und Mengen unverändert und ungekürzt bestellt werden.
Die Preise werden auf Grund der am Tag der Offertstellung massgebenden
Kosten kalkuliert. Wir müssen uns deshalb vorbehalten, die Preise bei einer
wesentlichen Änderung der Umstände, die für die Preisfestlegung
richtungsweisend waren, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen den
neuen Gegebenheiten anzupassen. Offerten sind freibleibend:; sie
verpflichten uns erst nach deren Annahme durch uns. Die Preise verstehen
sich exkl. MWST.
- Spedition, Porto, Verpackung, Kleinfakturenzuschlag. Die
Lieferung erfolgt in der Regel ab unserem Lager, wobei die Frachtkosten in
der Faktura offen verrechnet werden. Die Spedition wird nach Ihren Angaben
ausgeführt, andernfalls auf dem für Sie günstigsten und schnellsten Weg. Da
Kleinmengenbestellungen nicht kostendeckend abgewickelt werden können,
müssen wir einen Kleinfakturenzuschlag verrechnen.
- Nutzen und Gefahr gehen mit dem Versand der Ware auf den
Besteller über. Bei Franko-Lieferungen erfolgt der Übergang von Nutzen und
Gefahr mit der Auslieferung der Ware an den Besteller. Auswahlsendungen
werden nur innert 8 Tagen nach Empfang der Ware zurückgenommen. Bei
Gutschriften für zurückgegebene und bereits fakturierte Ware wird das Porto
nicht gutgeschrieben, sofern es sich nicht um einen Fehler unserer Firma
handelt. Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind mit Vorbehalt
anzunehmen und der betreffenden Transportanstalt zwecks Tatbestandsaufnahme
innerhalb der gesetzlichen Frist anzumelden.
- Erzeugnisse in Sonderausführung. Wir behalten uns aus
fabrikationstechnischen Gründen das Recht vor, bis 10% mehr oder weniger als
die bestellte Anzahl zu liefern. Bei Bestellungen, die sich nicht auf
Listen- oder Offertenpreise stützen, anerkennt der Besteller ausdrücklich
die Preise nach Ergebnis. Hergestellte Formen und Werkzeuge bleiben unser
Eigentum.
- Umfang der Lieferpflicht. Die Angabe der voraussichtlichen
Lieferfrist erfolgt unverbindlich; für deren Einhaltung tragen wir
bestmöglichst Sorge. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch
uns verschuldeter Umstände lehnen wir jedwelchen Ersatzanspruch für nicht
oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor
allem gänzliche oder teilweise Stillegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung,
Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten und
Kontingentierungen oder eine erhebliche Erhöhung der Einfuhrzölle.
- Zahlungen. Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar,
sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der 30
Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer
Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Fristablauf Verzugszins und Spesen
zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten. Das von uns gelieferte
Material bleibt bis zum vollständigen Eingang des vereinbarten Kaufpreises
unser Eigentum, auch wenn im Kaufvertrag kein spezieller Eigentumsvorbehalt
stipuliert worden ist.
- Gewährleistung, Qualitätsprüfung. Wir übernehmen für die Güte
unserer Ware nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich
festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch
Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Ansprüche
auf Schadenersatz, Wandlung des Kaufes oder Minderung des Kaufpreises lehnen
wir ab. Mängelrügen sind sofort nach Empfang der Ware, spätestens aber
innerhalb von 8 Tagen, anzubringen. Im Falle von geheimen Mängeln ist die
Mängelrüge sofort nach Entdeckung der Mängel anzubringen.
- Garantie. Infolge der vielseitigen und durch uns nicht
kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten können wir keine Garantie für die
Lebensdauer unserer Produkte abgeben. Für Personen- und Sachschäden, die auf
Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse oder die direkt oder indirekt auf die
Verwendung unserer Ware zurückzuführen sind, übernehmen wir keine
Verantwortung.
- Urheberschutz-, Patent- und Markenrechte. Patent- und
Markenrechte sowie Know-How und praktisches Erfahrungswissen, wie es auch in
Zeichnungen und Projekten zum Ausdruck kommt, bleiben unser Eigentum. Es ist
nicht gestattet, diese ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu
reproduzieren, zu verwenden oder Dritten weiterzugeben.
- Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen
Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als
stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung diejenigen Gerichte
örtlich und sachlich zuständig sein sollen, denen der Lieferant mit
seinem bernischen Sitz untersteht.